Informationen für Mandanten

Unterlagen für den ersten Termin

Damit wir bereits im ersten Termin Ihr Anliegen vollständig aufnehmen und eine erste Beurteilung abgeben können und damit in eine schnelle Bearbeitung starten können, bitten wir Sie, bereits zum ersten Besprechungstermin alle benötigten Unterlagen mitzubringen. Für einige Rechtsgebiete haben wir nachfolgend beispielhaft Unterlagen aufgeführt, die je nach Mandat benötigt werden.

 

Sollten Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie, bereits zum ersten Termin den Berechtigungsschein des Amtsgerichts mitzubringen.

 

Sollten Sie Prozess- bzw. für ein gerichtliches Verfahren beantragen wollen, bitten wir Sie sämtliche Unterlagen über Ihr monatliches Einkommen sowie Ihre regelmäßigen Verbindlichkeiten wie Kredite u.ä. mitzubringen.

 

Bei Arbeitsrechtssachen gehören zu diesen Unterlagen je nach Anliegen der Arbeitsvertrag nebst (sofern vorhanden) sämtlichen Ergänzungen und Verlängerungen, die letzten Gehaltsabrechnungen, das Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Schreiben an den oder des Arbeitgebers, Zeugnis oder Beurteilungen.

 

Bei Bußgeldsachen bringen Sie bitte den Anhörungsbogen der ermittelnden Behörde bzw. den Bußgeldbescheid sowie ggf. den bisherigen Schriftwechsel mit.

 

Bei Familiensachen sind je nach Fall Ihr Familienstammbuch, die Lohn-/Gehalts-abrechnungen der letzten 12 Monate oder Jahresverdienstbescheinigung sowie der bisherige Schriftwechsel und ggf. Klageschrift mitzubringen.

 

Bei Forderungssachen benötigen wir die Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge bei Zahlungen, Mahnungen sowie ggf. bisherigen Schriftwechsel.

 

Bei Mietsachen bringen Sie bitte den Mietvertrag, die Nebenkostenabrechnung, das Kündigungsschreiben, Abmahnung oder sonstigen bisherigen Schriftwechsel mit. Bei Mängeln am Mietobjekt auch Fotos von den Schäden.

 

Bei Strafsachen gehören zu den von uns benötigten Unterlagen das Aktenzeichen der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, ggf. den Vernehmungsbogen der Polizei sowie ggf. die Anklageschrift oder andere gerichtliche Schreiben sowie etwaige Beweismittel.

 

Bei Unfallsachen benötigen wir die Unfallmitteilung, also den von der aufnehmenden Polizei ausgefüllten Unfallbogen bzw. Ort und Datum des Unfalles, Kennzeichen des Unfallgegners, soweit bekannt Versicherung des Unfallgegners, Fotos von der Unfallstelle, Name und Versicherungsnummer der eigenen Haftpflicht- und Kaskoversicherung, bei Verletzung Bericht des Arztes oder Kranken-hauses, falls vorhanden Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten über die Schäden am eigenen Fahrzeug. 

Sie finden uns:

 

Kirchstr. 2 (Lohmarer Höfe)

53797 Lohmar

Tel:  02246 – 90 89 720

Fax: 02246 – 90 89 721

Mail: info@busche-        

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Bürozeiten: 

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Termine auch außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung

 

Unsere Kanzlei mitten in Lohmar ist auch gut erreichbar aus Siegburg, Sankt Augustin, Troisdorf, Overath, Rösrath, Neunkirchen-Seelscheid und Much

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